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Das SKANDALBUCH um Volker Beck (Grüne): Der pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner. – Buch gebraucht kaufen

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ISBN:

3922257666

(ISBN-13: 9783922257660)
Zustand:
leichte Gebrauchsspuren
Verlag:
Format:
215x145 mm
Seiten:
351
Ort:
Berlin, Frankfurt a. M.
Einband:
kartoniert
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:
Das SKANDALBUCH! Angelo Leopardi (Hg.): Der pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner.
Oder: Als VOLKER BECK von den GRÜNEN sich NICHT gegen Kindesmißbrauch aussprach!

UNGELESEN! Siehe Fotos!

351 Seiten
Sehr viele (äußerst fragwürdige) Abbildungen
Foerster Verlag
Berlin, Frankfurt a. M. 1988

Aus dem Netz ist das Buch völlig verschwunden. Vielleicht wurde es ja aufgekauft, damit niemand mehr sehen kann, was Volker Beck da für Dinge schrieb. Und auch der Kontext, in dem sein Text hier erscheint, zeigt ganz deutlich auf, daß Volker Beck und die GRÜNEN ihre damaligen und zum Glück noch immer gesetzeswidrigen Ideen tatsächlich ernst meinten! Die anderen Texte und auch die Bilder sprechen da eine ganz eindeutige Sprache und geben dem Text eine noch deutlichere Wirkung, als wenn man den Text separiert liest.
Hier noch die Schilderung des Skandals von Wikipedia, wie Volker Beck und seine Ausreden vom SPIEGEL eindeutig entlarvt worden sind:

„Der pädosexuelle Komplex – Handbuch für Betroffene und ihre Gegner“ ist ein Sammelwerk über den sozialen und juristischen Rahmen für sexuelle Handlungen mit Minderjährigen. Es wurde 1988 von dem späteren Hochschullehrer für Soziologie Joachim Stephan Hohmann (1953–1999) unter dem Pseudonym Angelo Leopardi herausgegeben. Der Buchtitel hält, im Gegensatz zur wissenschaftlichen Nomenklatur, die wichtige Abgrenzung zwischen Päderastie und Pädophilie einerseits, bei der sich das begehrte Objekt im präpubertären Stadium befindet, und der unter Ephebophilie beschriebenen Zuneigung zu Adoleszenten andererseits nicht ein. Der in der Öffentlichkeit oft verwischte Unterschied ist sexualwissenschaftlich wie kriminologisch von großer Bedeutung.
Volker Beck warf dem Herausgeber vor, seinen Beitrag verfälscht zu haben. Der Spiegel konnte jedoch zeigen, dass die Änderungen nur marginal waren.
Das Kapitel „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“:
Unter der Angabe von Volker Beck als Autor erschien der Beitrag „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ zur Frage der Entkriminalisierung der Pädosexualität (Seiten 255 bis 268). Der Beitrag von Beck erfolge laut Herausgeber „aus dem Blick des Schwulenpolitikers“ und stelle die „Sicht des Sexualpolikers“ dar. Tatsächlich hat das Typoskript eine andere Überschrift: „Reformistischer Aufbruch und Abschied von einer radikalen Forderung“.
Beklagt wurde in diesem Essay unter anderem, dass besseres Sachverständigenwissen im Sonderausschuss des Deutschen Bundestages, der das Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts (16. November 1973; BGBl. I, 1725) vorbereitete, nicht auch zu einer Liberalisierung der Pädosexualität verwendet wurde: „Allerdings hat der Sonderausschuss (…) sich wider besseres Sachverständigenwissen für eine generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden.“
Im August 2007 äußerte sich Beck in einem Interview auf abgeordnetenwatch.de: „(…) der damalige Abdruck war nicht autorisiert und im Sinn durch eine freie Redigierung vom Herausgeber verfälscht.“ Über seine damalige Haltung sagte Beck ferner: „Ich habe mich seit Ende der 80er Jahre intensiv mit den Berichten von Vereinen wie Wildwasser oder Zartbitter über die Arbeit mit Opfern sexualisierter Gewalt bzw. sexuellen Missbrauchs auseinandergesetzt. Seitdem habe ich mit Liberalisierungsüberlegungen zum Sexualstrafrecht, die über die 1994 in Deutschland erfolgte Gleichstellung von Hetero- und Homosexualität (Streichung des § 175 StGB) hinausgehen, völlig gebrochen und bin Forderungen in diese Richtung immer entgegengetreten.“
Am 25. März 2010 sprach Erika Steinbach (CDU) Beck während einer Bundestagssitzung an, warum er das Buch dann nicht einfach verboten habe. Beck antwortete: „Ich würde doch keine Bücher verbieten!“
Beck erklärte im Mai 2013 gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Nach meiner Erinnerung ist das Justiziariat der Grünen Fraktion damals gegen Verlag und/oder Herausgeber vorgegangen.“ Gegenüber der Frankfurter Rundschau sagte Beck 2013: „Meiner Erinnerung nach fiel Pädophilen-kritisches weg, anderes wurde aufgepeppt. Aber auch in dieser verfälschten Fassung wandte sich der Text eindeutig gegen die Forderung, das Sexualstrafrecht abzuschaffen. Gleichwohl war auch ich in jener Zeit in dem Irrtum gefangen, dass sexueller Missbrauch und manche pädophile Handlungen unterschiedliche Tatbestände seien.“
Am 19. September 2013 publizierte die Frankfurter Rundschau die Ergebnisse eines Vergleichs des gedruckten Textes mit dem von Franz Walter und Stephan Klecha im Archiv Grünes Gedächtnis aufgefundenen Skript. Beck sieht sich durch den Fund bestätigt: „Der Herausgeber habe ehedem seine zentrale Aussage, den ‚Abschied von einer radikalen Forderung‘ (gemeint war die Abschaffung des Sexualstrafrechts) wegredigiert. Die Überschrift habe erkennbar nicht ins Konzept des Herausgebers gepasst – ‚war sie doch eine klare Absage an eine damals gängige Forderung in der Schwulenbewegung‘.“ 2007 hatte Beck in einem Interview auf abgeordnetenwatch.de erklärt, der damalige Abdruck sei nicht autorisiert und durch eine freie Redigierung vom Herausgeber im Sinn verfälscht worden. „Nicht nur die Texte des Grünen-Politikers wurden in einem umstrittenen Buch offenbar verfälscht“, schreibt die Welt. Am 20. September 2013, zwei Tage vor der Bundestagswahl 2013, berichtete Spiegel Online, dass der Buchbeitrag Becks „nicht inhaltlich verfälscht worden“ sei, und nannte diese Erklärung Becks eine „Täuschung der Öffentlichkeit“. Das Nachrichtenmagazin veröffentlichte zugleich das Original-Manuskript des umstrittenen Textes. Verändert worden waren der Titel und eine Zwischenüberschrift, ein einzelner Satz wurde ohne Sinnentstellung gekürzt. Beck versuchte, die Veröffentlichung seines Originalmanuskripts durch den Spiegel gerichtlich zu unterbinden, da der urheberrechtlich geschützte Text ohne seine Zustimmung veröffentlicht worden sei. In zwei Gerichtsinstanzen war Beck erfolgreich: Beim Landgericht Berlin (Urteil vom 17. Juni 2014 - Az. 15 O 546/13) und beim Kammergericht (Urteil vom 7. Oktober 2015 – Az. 24 U 124/14). Auf die Revision beim Bundesgerichtshof entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 30. April 2020 (Az. I ZR 228/15) unter Verweis auf § 50 UrhG, dass die Veröffentlichung von Buchbeiträgen eines Bundestagsabgeordneten auf einem Internet-Nachrichtenportal zulässig war.

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Erschienen:
1988
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