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System einer vollständigen medicinischen Polizey. 1.-4. Bd. (v. 9 Bdn.) – Buch antiquarisch kaufen

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antiquarisches Buch – Frank, Johann Peter – System einer vollständigen medicinischen Polizey. 1.-4. Bd. (v. 9 Bdn.) vergrössern
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Dritte, verb.Auflage. Mit einigen Zusätzen von F. August v. Wasserberg. - Wien, Trattnern, 1786-1790, 8°, XXIV, 634, (2); VIII, 700, (2); XIV, (2), 957, (1); XIV, 670, pp., 4 marmor. Halblederbände d. Zeit mit Rückenvergoldung; feines Expl. Dritte Ausgabe* des Grundwerkes, mit einigen Zusätzen von F. August v. Wasserberg von Johann Peter Frank's klassischem Werk, das von 1779-1821 in sechs Bänden (in 9 Teilen) in Mannheim, Tübingen, Wien erschienen war. "In der Einleitung von Band 1 des "SYSTEM EINER VOLLSTÄNDIGEN MEDICINISCHEN POLIZEY" beschreibt Frank allgemein die Bevölkerung, den Zustand des Gesundheitswohls zu seiner Zeit und die medizinische Polizei. Band 1 handelt weiterhin von menschlichen Zeugungstrieben, von geistlichem und weltlichem Zölibat, dem Zölibat der Kriegsleute, von zu frühen, zu späten, ungleichen und ungesunden Ehen, von ehelicher Fruchtbarkeit und physischen Hindernissen der Fruchtbarkeit, von dem Schaden einer verhinderten freien Partnerwahl auf die Bevölkerung, von öffentlicher Erziehung junger Frauen zu zukünftigen Müttern, von der Notwendigkeit der Unterweisung von Brautpaaren in den Pflichten der Ehe, von Schwangerschaft, ihren Rechten im Gemeinwesen, von der Vorsorge zur Erhaltung Schwangerer und ihrer Leibesfrüchte, von der Eröffnung verstorbener Schwangerer zur Rettung ihrer Leibesfrüchte. Frank beschrieb in Band 1 die medizinischen Grundlagen der Populationslehre, die den Zielen der vorherrschenden Wirtschaftslehre seiner Zeit, dem Merkantilismus, nützt. Der Merkantilismus gilt als erstes wirtschaftspolitisches System der Neuzeit. Hauptvertreter des deutschen Merkantilismus in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sind Johann Joachim Becher, Wilhelm von Schröder und Philipp Wilhelm von Hörnigk. Nach Haussherr dienten im Merkantilismus alle vorgeschlagenen Maßnahmen einem klaren Ziel, "nämlich der Verstärkung des Staates und dem Wachstum seiner Macht". Band 2 des "SYSTEM EINER VOLLSTÄNDIGEN MEDICINISCHEN POLIZEY" handelt von der allgemeinen Fürsorge zur Erhaltung unehelicher Leibesfrüchte und ihrer Mütter, von außerehelicher Zeugung überhaupt, von Aussetzung und Tötung außerehelicher Leibesfrucht, von der Pflicht der Mütter zum Stillen und ihrer Auswirkung auf das Wohl des Staates, von der Kindererziehung, von der Verhinderung von Unfällen im Kindesalter, von der Bestellung des Ammenwesens und der ersten Versorgung von mutterlos zu erziehenden Kindern, von Waisenhäusern, von der Gesundheitspflege von Jugendlichen und der notwendigen Polizeiaufsicht von Erziehungsanstalten, von Schulen, Sport, Gymnastik und den Vorteilen der öffentlichen Erziehung. Band 3 des "SYSTEM EINER VOLLSTÄNDIGEN MEDICINISCHEN POLIZEY" handelt von Speise, Trank, Gefäßen, Mäßigkeitsgesetzen, ungesunder Kleidertracht, Volksergötzlichkeiten, von bester Anlage, Bauart und Reinlichkeit menschlicher Wohnungen. Band 4 des "SYSTEM EINER VOLLSTÄNDIGEN MEDICINISCHEN POLIZEY" handelt von Verletzungen der öffentlichen Sicherheit, von Verletzungen durch Schlägereien, Mord, Selbstmord, Zaubereien, Teufeleien, Wunderkuren, Erdrücken, Quetschung, Einsturz, Überfahren, durch Feuer oder Wasser, gefährliche Spiele, Wahnsinnige, fürchterliche Naturerscheinungen, Tiere, von der Misshandlung Sterbender, von der Gefahr, lebendig begraben zu werden, von zu späten Begräbnissen." Rüdiger Haag, Johann Peter Frank (1745-1821)und seine Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Diss. Universität des Saarlandes (2009) "Als der Einundzwanzigjährige von Professor Overkamp gefragt wurde, in welchem Zweig der Medizin er sich zuwenden wolle, war er bereits imstande, den Plan seines Lebens aufzurollen: Er wolle die medizinische Polizei gründen, das gesammte medizinische Wissen seiner Zeit einordnen unter dem Gedanken: Vorbeugen ist besser als heilen. Er wollte dem Staat, dessen vornehmste Aufgabe er darin sah, für das Wohl seiner Bürger zu sorgen, die Mittel dazu in die Hand geben. Ebenso wollte Frank in seiner medizinischen Polizei den Wissensstoff sammeln, den wir heute unter dem Begriff gerichtliche Medizin zusammenfassen. Franks Idee war nicht neu; es ist aber anzuerkennen, daß Franks medizinische Polizei alle andere Versuche bei weitem überragte, daß sie wirklich grundlegend geworden ist." -cf Schönbauer, pp.155-159 Die Erkenntnis der Bedeutung der biostatischen Verhältnisse der Bevölkerung für den Staat, des Einflusses der Epidemien, des Selbststillen der Mütter von ihm entscheiden betont. Die meisten sanitätspolizeilichen Vorschriften Europas gehen auf Frank zurück. Dem Werk der Ärzte gab er den Adel der prophylaktischen Sorge (Kratter)." -cf.Breitner, pp.38-39 Der reformatorische Ansatz dieses Konzepts liegt darin, daß Krankheit und Armut nicht mehr allein gottgegeben oder selbstverschuldet, sondern als sozial bedingt betrachtet werden. Somit wird für die Bürger sowohl ein Recht auf Gesundheit als auch eine Pflicht zur Gesundheit begründet wie auch umgekehrt für den Staat eine Fürsorgepflicht für und ein Disziplinierungsanspruch über seine Bürger formuliert.- Kreuter 379 ff.; Eckart 142. Johann Peter Frank (1745-1821) war Hof- und Leibarzt des Markgrafen von Baden-Baden, Amtsarzt in Bruchsal, Leibarzt des Fürstbischofs von Speyer, Lehrer für das Hebammenwesen, für Anatomie und Physiologie, Mitglied der Mainzer Akademie, Nachfolger E.G. Baldingers am Lehrstuhl für praktische Medizin der Universität Göttingen, dann Nachfolger Tissot's in Pavia, und mit der Reformierung des lombardischen Gesundheitswesens betraut. 1795 wurde er zum Direktor des Allgemeinen Wiener Krankenhaus ernannt, 1804 ging er an die medizinische Klinik der Universität Wilna, danach wurde er Leibarzt vom russischen Kaiser, und Professor in St. Petersburg, lehnte Napoleons Anwerbungsversuche ab, zuletzt in Wien und Freiburg tätig. *) "Dann aber trat wegen seiner Uebersiedelung nach Göttingen und später nach Pavia eine Unterbrechung in dem Erscheinen der Arbeit ein, die, wie aus den folgenden Mittheilungen hervorgeht, nur sehr langsame Fortschritte, und noch bevor sie zu Ende gediehen war, neue Auflagen der bereits veröffentlichten Theile nothwendig machte."
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1786-1790
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