Welche steuerlichen Angaben muss ich hinterlegen?
Für gewerbliche Händler: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Seit dem 1. Juli 2021 benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie als gewerblicher Händler mit Sitz in der EU Waren über einen Internetmarktplatz verkaufen möchten. Auch Kleinunternehmer, die gar keine Umsatzsteuer ausweisen bzw. abführen, benötigen diese USt.-ID
.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Das Bundeszentralamt erreichen Sie über folgendes Kontaktformular:
Bundeszentralamt für Steuern
Bei der Umsatzsteuer-ID handelt es sich nicht um Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) und nicht um die Steuernummer, mit der Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt geführt werden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beginnt in Deutschland mit DE
gefolgt von neun Ziffern. Die USt.-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern ausschließlich an gewerbliche Händler vergeben.
Für Privatverkäufer: Persönliche steuerliche Identifikationsnummer
Die im Jahr 2007 eingeführte 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer erhält jeder in Deutschland gemeldete Bürger und sie gilt lebenslang. Die Steuer-ID soll die finanzamtsbezogene persönliche Steuernummer nach und nach ablösen.
Optional für private Verkäufer oder gewerbliche Händler ohne Umsatzsteuer-ID: Steuernummer beim örtlichen Finanzamt
Die Steuernummer ist die Nummer, unter der eine Person oder ein Unternehmen beim örtlichen Finanzamt geführt wird. Das Format variiert je nach Bundesland. Auf den Steuerbescheiden vom Finanzamt werden mittlerweile meist die o. g. Steuer-ID und die Steuernummer gemeinsam angezeigt.
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